Januari 2 , 2015
Immer wieder kommt es vor, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind entführt, sogar ins Ausland. Dabei ist es zum größten Teil die pure Verzweiflung, die ein Elternteil zu dieser Handlung veranlasst.
Allerdings handelt es sich hier um eine Sorgerechtsverletzung und Straftat. Vor allem, wenn das alleinige Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bei dem „Entführer“ liegt. Elternteile, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, haben über den Aufenthaltsort des Kindes nämlich auch ebenso gemeinsam zu entscheiden, und zwar ganz gleich, bei welchem Elternteil das Kind auch tatsächlich lebt.
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