Kindesentführung – wenn ein Elternteil das gemeinsame Kind ins Ausland entführt


Januari 2 , 2015

Immer wieder kommt es vor, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind entführt, sogar ins Ausland. Dabei ist es zum größten Teil die pure Verzweiflung, die ein Elternteil zu dieser Handlung veranlasst.

Kindesentführung Kind Kinder

Allerdings handelt es sich hier um eine Sorgerechtsverletzung und Straftat. Vor allem, wenn das alleinige Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bei dem „Entführer“ liegt. Elternteile, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, haben über den Aufenthaltsort des Kindes nämlich auch ebenso gemeinsam zu entscheiden, und zwar ganz gleich, bei welchem Elternteil das Kind auch tatsächlich lebt.

ABP World Group™ Kind Recovery Services können Sie durch diese schwierige Zeit zu helfen. Wir helfen Ihnen, Ihr Kind nach Hause bringen.

Besuchen Sie uns unter www.abpworld.com

Follow our updates on Twitter and Facebook

Ironboyzz-FacebookTwitter-Ironboyzz

profile pic.jpgdroppedImage_7TM

ABP World Group™ Risk Management

Contact us here: Mail 

Skype: abpworld

NOTE: We are always available 24/7

internationale Kindesentführungen


Tragischerweise hat internationale Kindesentführungen weltweit epidemische Ausmaße erreicht. Laut führenden Experten wird die Anzahl der interethnischen Ehen und Beziehungen ansteigen. Die Anzahl der Kinder, deren Eltern aus unterschiedlichen Nationalitäten und Religionen stammen, wird somit ebenfalls deutlich erhöht.

Was für alle Beziehungen gilt, wird es auch hier eine signifikante Zahl von Ehen oder Partnerschaften geben die in einer Trennung enden.

All zu oft, nach dem Zerfall einer Beziehung, wird ein Elternteil, gegen den willen des anderen Elternteils,  versuchen etwaige Kinder in ein Land, wo das Kind höchst wahrscheinlich nie gelebt hat, zu verschleppen. Dies wird als „Grenzüberschreitende elterliche Kindesentführung“ bezeichnet.

Obwohl es viele zivilrechtliche Rechtsbeihilfen für Eltern von entführten Kinder zu Verfügung stehen, sind große Hürden zu überwinden. In erster Linie den  Aufenthaltsort des Kindes zu ermitteln.

Leider ist der Großteil der Eltern die finanzielle Belastung zu hoch. Jedes Jahr werden zehntausende Kinder von Eltern entführt und viele von diesen kommen nie wieder nach Hause. ABP World Group widmet sich diesen Eltern und unterstützt diese mit Ortung, Rettung und Rückkehr der entführten Kinder.

Unsere Kompetenz und investigativen Fähigkeiten, kombiniert mit der Möglichkeit Personal zu den meisten Orten der Welt versenden zu können, bietet eine sichere und strategische Lösung um das zu schützen was Ihnen am wichtigsten ist: Ihr Kind.

Leider passiert es allzu oft, dass Kinder von ein Elternteil gekidnappt werden. Wir sind da, um Sie durch diese traumatische Zeit zu begleiten. Wir sind uns bewusst, dass eine Kindesentführung durch einen Elternteil sehr schwer zu lösen ist.  Durch den Einsatz von professionellen Agenten, mit deren Fähigkeiten und ihrem Knowhow welches notwendig ist, versuchen wir eine Lösung zu finden. Wir sind da, um Ihnen zu helfen.

ABP World Group´s erfolgreiche Strategie zur Zusammenführung beruht auf der Verwendung aller zur Verfügung stehenden Mitteln. Einige unserer Möglichkeiten sind:

elektronische forensische Fußabdruckuntersuchungen

intelligente Erfassung von Hinweisen

Fahndungs- und Informationsspezialisten

Beweisbeschaffung

Interviews und Auswertung

Spezialüberwachung

nicht-gewalttätige Evakuierungsaktionen

Unterstützung im Privatbereich

Internationale Arbeitsprozesse

Transport zur Land, Wasser und Luft.

Follow our updates on Twitter and Facebook

One key to ABP World Group`s successful recovery and re-unification of your loved one is to use all necessary means available

Contact us here: Mail

Join the Facebook Group: International Parental Child Abduction

NOTE: We are always available 24/7

U.S Phone Number: (646) 502-7443

UK Phone Number: 020 3239 0013 –

Or you can call our 24h Emergency phone number: +47 45504271

INTERNATIONALE KINDESENTFÜHRUNG


Source: Verband-binationaler

Kindesentführung, Kindesmitnahme, Kindesentzug – die unterschiedlichen Begriffe sind der Versuch sprachlich zu unterscheiden zwischen einer Entführung durch einen fremden Täter – ein hochkrimineller Akt

– und der Tat eines Elternteils, der im Zusammenhang mit familiären Krisen und Konflikten das gemeinsame Kind ins Ausland bringt. Die Begriffe Kindesentzug und Kindesmitnahme sollen die familiäre Dynamik im Hintergrund in das Blickfeld rücken. Allerdings ist und bleibt eine Kindesmitnahme oder ein Kindesentzug durch einen Elternteil zugleich eine Kindesentführung, die auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Wann liegt eine Kindesentführung vor?

Eine Kindesmitnahme ist eine Sorgerechtsverletzung. Sie liegt vor, wenn ein Elternteil, der nicht im Besitz der alleinigen elterlichen Sorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist, das gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland bringt. Gemeinsam sorgeberechtigte Elternteile müssen gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden, d.h. dass auch ein Elternteil der zwar im Besitz der elterlichen Sorge ist – aber eben gemeinsam mit dem anderen Elternteil – nicht das Recht hat, mit dem Kind seinen Aufenthaltsort ins Ausland zu verlegen, selbst wenn das Kind normalerweise bei ihm/ihr lebt. Es handelt sich im Übrigen auch um eine Kindesentführung, wenn ein Kind nach einem vereinbarten Besuch im Ausland nicht zurückgeschickt wird.

Wann kann es dazu kommen?

Ängste vor einer Kindesentführung oder die Drohung damit sind in fast allen binationalen Familien in Krisen und schwerwiegenden Konfliktsituationen anzutreffen. Die Spannbreite liegt zwischen panischer Angst und deutlicher Drohung bis hin zu ganz unterschwelligen, wagen Befürchtungen oder entsprechenden Andeutungen.

Erfahrungen zeigen, dass Ängste vor einer Kindesentführungen oder die Drohung damit vor allem in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftreten, zumeist im Vorfeld oder in einer akuten Trennungssituation, aber auch noch nach bereits lange zurückliegender Trennung. Hintergrund sind in der Regel eskalierte Konflikte und der Versuch über das Kind Druck auf den Partner auszuüben, um bestimmte Ziele zu erreichen, z.B. die Trennung zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. Auf Seiten eines ausländischen Elternteils kann aber auch das Gefühl, ausgegrenzt zu werden und in Deutschland nicht zu seinem Recht zu kommen, Anlass sein, an eine Kindesmitnahme zu denken.

Auch deutsche Elternteile, die aus dem Ausland ein Kind mitnehmen, haben in der Regel im Vorfeld die Befürchtung gehabt im jeweiligen Land als Ausländer schlechtere Chancen zu haben, der Übermacht, den besseren Beziehungen des inländischen Elternteils nicht gewachsen zu sein.

Die Angst vor einer Kindesmitnahme hat ihre Wurzeln in den tatsächlichen Konflikten in der Familie. Sie wird zudem gefördert durch Vorurteile und stereotype Bilder, die in dieser Gesellschaft sehr verbreitet und in unseren Köpfen fest verankert sind. “Moslems entführen ihre Kinder”, ist eines dieser Bilder, die nicht zuletzt durch die medienwirksame Aufbereitung tragischer Einzelfälle ausgeformt und zementiert werden. Auch die besorgte Frage der Freundin: “Hast du denn gar keine Angst, dass er dir deine Kinder entführen könnte?”, kann Ängste schüren, unabhängig vom tatsächlichen Verhalten des anderen Elternteils.

Kindesentführungen passieren in Krisen, sie sind jedoch selten reine Affekthandlungen, sondern meist mehr oder weniger gut geplante Taten. Elternteile, die ihre Kinder mitnehmen, befinden sich oft in einer psychischen Ausnahmesituation. Sie haben keine Strategie mit der Trennung umzugehen oder sehen keine Zukunftsperspektive. Manchmal geht es um den Besitz der Kinder als gerechten Ausgleich für den Verlust der Familie oder als Strafe für den- bzw. diejenige, die die Trennung und damit die Auflösung der Familie wollte.

Im Vorfeld abzuschätzen, ob Ängste vor einer Kindesmitnahme gerechtfertig sind, ob tatsächlich eine Gefahr besteht, ist im Einzelfall nur sehr schwer möglich. Es gibt Fälle, in denen ein ausländischer Elternteil schon viele Jahre in Deutschland lebt, arbeitet und beteuert, keinesfalls das Kind mitnehmen zu wollen – dies dann aber schließlich doch tut. In anderen Fällen mag ein Elternteil damit drohen, die Tat aber nie wirklich in die Realität umsetzen, sondern in erster Linie Zugeständnisse von anderen Partner erpressen wollen.

Wenn es zu einer Kindesentführung gekommen ist

Das Verschwinden eines Kindes ist für jeden Elternteil der schlimmst mögliche Fall. Wenn dies eintritt, steht der zurückgebliebene Elternteil zunächst unter Schock, je nach Veranlagung ist der betroffene Elternteil völlig hilflos und paralysiert – oder aber entwickelt alle nur denkbaren Aktivitäten.

Je nach Vorgeschichte und Zerstrittenheit der Eltern, je nach Motivation und Ziel, kann es sein, dass sich der Elternteil, der das Kind mitgenommen hat, meldet, seine Tat begründet, Forderungen stellt oder Vorschläge macht, wie es weitergehen könnte. Der schlimmste Fall ist erfahrungsgemäß, wenn es keinerlei Nachricht von dem Kind bzw. dem entführenden Elternteil gibt, und der zurückgebliebene Elternteil auf Spekulationen und diffuse Auskünfte von Dritten, z.B. Verwandten angewiesen ist.

Wenn ein Elternteil sich nach der Mitnahme eines Kindes meldet, wird häufig sehr schnell deutlich, ob Spielraum für Verhandlungen und möglicherweise eine freiwillige Rückgabe des Kindes besteht. Wenn noch ein Minimum an Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist, lohnt es sich, zunächst die Anliegen des anderen Elternteils anzuhören und – wenn möglich – Zugeständnisse zu machen. Manchmal stellt ein Elternteil fest, dass es ein Fehler war, das Kind mitzunehmen, manchmal geht es den Kindern sichtbar schlecht – dies alles kann dazu führen, dass auch der entführende Elternteil über eine Rückkehr nachdenkt.

haager übereinkommens über die zivilrechtlichen aspekte internationaler kindesentführungen (hkü)

Seit Anfang 1990 ist Deutschland Vertragsstaat zweier internationaler Abkommen, die Regelungen und Verfahrenswege vorsehen, um widerrechtlich ins Ausland mitgenommene Kinder oder dort zurückbehaltene Kinder an den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zurückzubringen.

Das wichtigste Übereinkommen ist das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (HKÜ), das von der Haager Konferenz entwickelt und bereits am 25.10.1980 verabschiedet, in Deutschland aber erst am 1.12.1990 in Kraft gesetzt wurde. Das zweite Übereinkommen ist das Europäische Sorgerechtsübereinkommen (ESÜ), auf das allerdings bei der Rückführung von Kindern weit weniger zurückgegriffen wird, weil es in der Anwendung kompliziert ist. Das ESÜ wurde am, 20.05.1980 verabschiedet und ist in Deutschland seit dem 01.02.1991 in Kraft.

Der Grundgedanke beider Übereinkommen ist, dass Entscheidungen, die das Wohl der Kinder betreffen, insbesondere Entscheidungen über das Sorgerecht oder Fragen einer Umgangsregelung bei einer Trennung der Eltern, in dem Land gefällt werden müssen, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Beide Übereinkommen haben zum Ziel, die Rückführung widerrechtlich ins Ausland verbrachter bzw. dort zurückgehaltener Kinder zu erwirken. Die in einem Vertragsstaat geltende Sorgerechtsregelung ist in den anderen Staaten zu beachten. Eltern, die sich über Sorge- oder Umgangsregelungen streiten, müssen dies in dem Land tun, in dem das Kind normalerweise lebt.

In allen Ländern, die das HKÜ bzw. das ESÜ unterzeichnet haben, wurden eigene Behörden benannt, an die sich betroffene Elternteile wenden können, um einen Antrag auf Rückführung eines Kindes zu stellen. In Deutschland ist diese Behörde beim Generalbundesanwalt in Bonn angesiedelt. Die etwas komplizierte genaue Bezeichnung lautet: Zentrale Behörde nach dem Sorgerechtübereinkommens-Ausführungsgesetz.

Anschrift: 

Zentrale Behörde
53094 Bonn
fon 0228-410-40
fax 0228-410-5050

Die aktuelle Länderliste sowie weitere Informationen können auf der Homepage des Bundeszentralregisters eingesehen werden: [ bundeszentralregister ]

Weitere detaillierte Informationen zu dem Übereinkommen und einzelnen Ländern finden sich auf auf der Internetseite der [ Haager Konferenz ].

entführungen in länder außerhalb des geltungsbereichs des hkü

Wenn Kinder in ein Land mitgenommen werden, das nicht das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat, ist die Rückholung eines Kindes über juristische Wege sehr schwierig – und manchmal unmöglich.

Deshalb sollte in all diesen Fällen zunächst alle Möglichkeiten einer Lösung und Regelung innerhalb der Familie ausgeschöpft werden. Dazu kann z.B. hilfreich sein, selbst in das Land zu reisen, in dem das Kind sich befindet, um mit dem entführenden Elternteil, mit den Schwiegereltern oder sonstigen wichtigen Personen der Familie zu sprechen. Aber: Dies kann auch mit Risiken verbunden sein, vor allem wenn man das Land nicht kennt, keine Unterstützung vor Ort hat und die Sprache nicht spricht. Bei einigen Ländern des islamischen Rechtskreise kommt hinzu, dass hier die Ehefrauen – auch wenn sie deutsche Staatsbürgerinnen sind – eine Ausreiseerlaubnis ihres Ehemannes benötigen, um das Land zu verlassen. Hier sollte also sehr gut überlegt sein, ob eine Reise in das jeweilige Land der richtige Schritt ist. Diese sollte dann jedenfalls gut vorbereitet sein. Man sollte sich vorab genau über die rechtlichen Bedingungen im jeweiligen Land informieren sowie über bestehende Einreise- und Ausreisebestimmungen. Adressen von Ansprechpartnern vor Ort, möglicherweise von Rechtsanwälten und der Deutschen Botschaft sollten zum Reisegepäck gehören.

Zu den rechtlichen Möglichkeiten: Wenn in Deutschland schon eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung getroffen wurde, kann man versuchen, diese im Ausland anerkennen und für vollstreckbar erklären zu lassen. Gibt es noch keine Sorgerechtsentscheidung, müsste ein entsprechendes Verfahren im Ausland angestrengt werden. Ein solches Verfahren von Deutschland aus zu betreiben ist in der Regel sehr langwierig. Aller Erfahrung nach besteht zudem nur wenige Aussicht auf Erfolg.

Wurde das Kind in einen Staat des islamischen Rechtskreises mitgenommen, kommt hinzu, dass selbst wenn der Mutter das Recht zugesprochen wurde, dass diese bei ihr leben dürfen, bezieht sich dies in der Regel nur auf das jeweilige Land. Die Kinder dürfen ohne Zustimmung des Vaters dennoch nicht nach Deutschland ausreisen, denn nach islamischem Recht bleibt die Entscheidungsgewalt über die Kinder immer beim Vater, im Konfliktfall kann die Mutter lediglich das Recht zur Pflege und Versorgung der Kinder vor Gericht erstreiten.

wenn der aufenthaltsort unbekannt ist – suche nach verschwundenen kindern

In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Elternteil mit einem Kind verschwindet und der Aufenthaltsort lange oder auf Dauer unbekannt bleibt. Diese Situation ist sicher eine der schlimmsten, die einem Elternteil widerfahren kann. Ohne Informationen über den Aufenthaltsort haben Elternteile kaum Möglichkeiten, etwas für die Rückkehr des Kindes zu unternehmen. Sie wissen zudem nicht, wie es ihrem Kind geht, was es macht und ob sie es je wieder sehen werden.

In den letzten Jahren haben in verschiedenen Ländern einige Organisationen Seiten im Internet eingerichtet, auf denen Bilder und Daten verschwundener Kinder präsentiert werden, in der Hoffnung, dass auf diesem Weg Kinder gefunden werden. In Deutschland gibt es hierfür z.B. die undefinedElterninitiative vermisste Kinder. Informationen zu Kindesmitnahmen finden sich auch auf der Internetseite des  undefinedAuswärtigen Amtes .

Follow our updates on Twitter and Facebook

One key to ABP World Group`s successful recovery and re-unification of your loved one is to use all necessary means available

Contact us here: Mail

Join the Facebook Group: International Parental Child Abduction

NOTE: We are available 24/7

U.S Phone Number: (646) 502-7443
UK Phone Number: 020 3239 0013 –
Or you can call our 24h Emergency phone number: +47 45504271

Child abduction by a parent – it happens more often than one might think


Source: GMW Advocaten

Marjet van Yperen-Groenleer

Child abduction by a parent: it happens more often than one might think

From a legal point of view, child abduction happens when the child is removed from his or her habitual place of residence by one of the parents – or any adult, for that matter, acting on behalf of the other parent – without the consent and agreement of the (other) custodian or parent. 

Although it might not be immediately obvious, not returning the child on time, as agreed, after a holiday abroad or a family visit in the country of origin also counts as child abduction. The same holds good for expat families living in The Netherlands for short periods of time or for families that actually live apart most of the time. However, in these cases  establishing the habitual place of residence of a child is more difficult than it may seem at first sight.

Recent case law indicates an increase in the number of child abduction cases. Although each case has its unique circumstances, the increased dynamics of the global work force may be one reason for this development.

The Hague Convention on Child Abduction is a legal tool that is meant to help a/the custodial parent to regain access to the abducted child, facilitating the return of the minor to his or her habitual place of residence. By appointing a Central Authority in each country, the signatory parties have all agreed to co-operate towards the immediate return of the abducted child to his or her habitual place of residence.

At present, the custodial parent may ask for the assistance of the Central Authority in his or her country of residence, within one year from the date when the child has not been returned. Upon this request, the Central Authority in the country of the child’s habitual residence will contact the Central Authority in the country where the child has been removed to, in order to quickly return the child to its habitual place of residence. It is advisable, however, that the parent also notifies the police, filing an official complaint for abduction.

Sadly, abductions also happen into countries that are not signatory parties to the Convention. As awareness on such cases grows internationally, case law catches up with reality: even when a child has been held against the will of the custodian parent in a country that is not a signatory to the Convention, quite often the Central Authority manages to negotiate the return of the child via diplomatic channels. Needless to say, but good to reiterate: countries that are not signatories to the Convention are under no obligation to co-operate.

The Eerste Kamer ( Dutch Senate) has received a draft law asking to end the monopoly position of the Central Authority in cases of international child abduction. The custodial parent whose child has been abducted might soon be able to take action by ways of hiring a lawyer specialised in such cases, should the draft law be passed. This would hopefully speed up proceedings, also widening the spectrum of available legal tools.

The mere thought of having to deal with child abduction is harrowing and prevention is always better than having to resort to cure. It might be possible to prevent abduction by hiding the children’s passports, keeping the channels of communication with the inlaws open or informing the police. It is essential that the parents’ problems remain negotiable; cross-border mediation has prooved to be succesful. GMW Advocaten has extensive expertise in dealing with cases of international child abduction and is happy to assist the wronged parent.
Don’t hesitate to contact me if your child has been abducted, if you are contemplating the abduction of your child or if you are aware of a situation where child abduction might occur.

Follow our updates on Twitter and Facebook

One key to ABP World Group`s successful recovery and re-unification of your loved one is to use all necessary means available

Contact us here: Mail

Join the Facebook Group: International Parental Child Abduction

NOTE: We are always available 24/7

U.S Phone Number: (646) 502-7443

UK Phone Number: 020 3239 0013 –

Or you can call our 24h Emergency phone number: +47 45504271

Wat is een internationale kinderontvoering door een ouder?


We spreken van een internationale ontvoering door een ouder als een ouder (of voogd) zijn kind meeneemt naar een ander land dan het land waar het normaal woont, zonder wettelijke toelating van de andere ouder. Onder deze definitie vallen ook de dossiers van kinderen die niet meer bij één van hun ouders in het buitenland op bezoek mogen gaan.

Het aantal kinderen dat door een van de ouders is ontvoerd nam vorig jaar weer toe. In het aantal ouderlijke kinderontvoeringen door de laatste jaren zit een stijgende lijn.

Uit de nieuwste cijfers van het Centrum Internationale Kinderontvoering (CIK) blijkt dat vorig jaar 182 kinderen werden ontvoerd door een van de ouders. Het gaat om 125 zaken. Twee jaar geleden ging het nog om 144 ontvoerde kinderen. In 2007 staat de teller op 77 kinderen die oneigenlijk wordt meegenomen. Van internationale kinderontvoering is sprake als een kind ongeoorloofd naar een ander land wordt overgebracht. Of daar onrechtmatig wordt vastgehouden door een van de ouders.
Het zijn vaak de moeders die de kinderen meenemen zonder dat de vader hiervan op de hoogte is. Zo ontvoerden moeders vorig jaar 79 maal het kind of de kinderen. Dinsdag werd de 39-jarige kinderontvoerder Hadi D. veroordeeld tot vier jaar cel voor het ontvoeren van zijn 12-jarige zoon Hamza. D. haalde op 10 juli 1999 zijn toen bijna 2-jarige zoontje weg bij zijn moeder in Assen en bracht het kind onder in Algerije. Daar wonen zij nog steeds.

Published by: ABP World Group International Child Recovery Service

Follow our updates on Twitter and Facebook

Wo ist Marvin?


By:ZDF

Vater verschwindet mit sechsjährigem Sohn

Die 43-jährige Sabine Engl ist verzweifelt. Ihr Sohn Marvin ist seit fünf Monaten verschwunden. Ihr Ex-Mann hat Marvin nach einer gemeinsamen Ferienwoche mit seinem Sohn nicht nach Hause zurückgebracht.

Vier Jahre war Sabine Engl mit ihrem Mann verheiratet, 2007 kam die Trennung. Das gemeinsame Sorgerecht für ihren damals vierjährigen Sohn regelten beide mit einem rechtsverbindlichen Vertrag. Darin wurde festgelegt, dass Marvin bei seiner Mutter wohnt. Der Vater sollte den Jungen am Wochenende von Freitag bis Samstag bei sich haben. In den Ferien lebte Marvin die Hälfte der Zeit bei der Mutter, die andere Hälfte beim Vater. Doch nach den letzten Herbstferien bringt der Vater Marvin einfach nicht zurück. Er schickt nur eine SMS mit den zwei Worten: “Wird später.”

Sabine Engl. Quelle: ZDF 

ZDF
SMS an Marvins Mutter

Vater und Sohn in Norwegen?

Sabine Engl versucht immer wieder, ihren Ex-Mann zu erreichen. Sie alarmiert die Polizei, meldet ihren Sohn als vermisst. Und sie stellt Strafanzeige. Schließlich beauftragt sie eine Privatdetektei, die Vater und Sohn tatsächlich in Norwegen aufspürt. “Die sind in Norwegen unterwegs gewesen und haben dann ein Foto geschossen, worauf ich den Marvin und meinen Ex-Mann erkennen kann”, sagt Sabine Engl. Doch die Spur verliert sich.

Die Polizei vernimmt unterdessen Verwandte und Freunde des Mannes. Dabei finden die Beamten heraus, dass die neue Lebensgefährtin Vater und Sohn am 16. Oktober 2009 zum Düsseldorfer Flughafen gebracht hat. Auch die Flugtickets im Wert von rund 1.600 Euro sind von ihrer Kreditkarte abgebucht worden. Doch die Lebensgefährtin besteht darauf, nicht zu wissen, wohin beide geflogen sind und nicht mehr mit ihnen in Kontakt zu stehen.

Marvin. Quelle: ZDF 

ZDF
Foto der Detektei

Europaweite Fahndung ausgeschrieben

Nun bleibt Sabine Engl als letzte Hoffnung die deutsche Justiz. Das alleinige Sorgerecht hat sie bereits erwirkt. Im Januar, drei Monate nach dem Verschwinden Marvins, gibt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern eine europaweite Fahndung nach dem Vater raus. Doch das bedeutet nicht, dass eine Verhaftung vorgenommen werden soll. Christian Schröder, Staatsanwalt in Kaiserslautern, erklärt: “Es ist eine Fahndung, die sich darauf richtet, den Aufenthalt des Beschuldigten festzustellen. Es ist keine Fahndung, die auch dem Ziel dient, ihn festzunehmen.”

Sabine Engl. Quelle: ZDF 

ZDF
Sabine Engl vermisst ihren Sohn

Denn eine Festnahme mit Haftbefehl setzt voraus, dass Marvins Vater für seine Straftat eine Freiheitsstrafe erwartet. Aber das ist hier nicht der Fall. Ihm drohe lediglich eine Geldstrafe, so Schröder.

Zitat

„Ich träume jede Nacht irgendwelche schlimmen Sachen, manchmal auch gute, dass ich ihn wiederhabe. “

Sabine Engl

Mutter hat schlaflose Nächte

Sabine Engl bemüht sich mit ihrer Tochter Jennifer aus erster Ehe, den Alltag zu meistern. Doch seit dem Verschwinden ihres Sohnes fehlt ihr die Kraft. “Ich träume jede Nacht irgendwelche schlimmen Sachen, manchmal auch gute, dass ich ihn wiederhabe. Ich hab einfach auch schlaflose Nächte, unzählige.” Zurzeit bleiben ihr nur die Erinnerungen an glückliche Zeiten. Doch Sabine gibt die Hoffnung nicht auf, Marvin bald wieder bei sich zu haben.

Wo ist Marvin?

Wenn Sie Informationen zu dem Fall haben oder Marvin und seinen Vater gesehen haben, wenden Sie sich bitte an die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern unter der Telefonnummer 0631-3721200 (ortsüblicher Tarif). Weitere Kontaktinformationen finden Sie auf der Website(Externer Link – Öffnet in neuem Fenster) der Staatsanwaltschaft.

Published by: ABP World Group International Child Recovery Service

Visit our web site at: www.abpworld.com

ABP International Child Recovery Service


ABP International Child Recovery Service

Het doel van de ABP World Group internationale dienst voor kinderrepatriëring is de locatie bepalen, onderhandelen en het vermiste kind terug thuis te brengen.
We kunnen ons personeel uitzenden naar de meeste uithoeken van de wereld, wij zijn gespecialiseerd in het vinden van vermiste kinderen tot de leeftijd van 18 jaar.

Velden van expertise: Ouderlijke ontvoering, vermiste kinderen, kidnapping, weggelopen kinderen en begeleiding.

Helaas gebeuren er in deze tijd meer en meer ouderlijke ontvoeringen. Wij zijn hier om u te helpen in deze moeilijke periode.
We zijn ons ervan bewust dat ouderlijke ontvoeringen van kinderen moeilijk zijn op te lossen, maar we maken gebruik van professionele agenten met de vaardigheden en expertise om een oplossing te vinden.

De sleutel van het ABP World Group voor een geslaagde hereniging met uw geliefde is het gebruik van alle noodzakelijke middelen waarover we beschikken,

AMBER_Alert_matrixbord_high_res

waaronder:

Vergaring van inlichtingen
Informatiespecialisten / opvolging
Bewijslast opbouwen
Interview / evaluatie
Surveillance
Geweldloze evacuatie
Binnenlandse ondersteuning
Internationale Operaties
Maritiem / Land / Luchtvervoer

Wij werken samen met het “The Missing Children” netwerk

in Zweden, bortfort in Noorwegen