Fall Oliver: Ein Jahr bedingt für Vater


Juni 6 , 2013

Source: Kurier.at

Das mit Spannung erwartete Urteil gegen Thomas Sörensen ist gefallen. Wegen schwerer Nötigung und Kindesentziehung wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt. Der Däne berief dagegen. “Ich habe österreichisches Recht anzuwenden. Ob er es gut oder schlecht findet, ist unerheblich”, sagte Richter Günter Sprinzel, der sein Urteil auf das Obsorgerecht der Mutter in Graz stützt. “Ich hoffe für ihn, dass die Kraft seines Treibens Sorge um den Sohn war, und nicht das eigene Ego.” Sörensens erste Reaktion gegenüber dem KURIER: “Ich bin geschockt. Ich habe immer gedacht, dass ich nichts Falsches gemacht hätte.”

Marion Weilharter

Beide Eltern blieben einander nichts schuldig. Sie brachten dem Richter Videos, sie zeigten Fotos: Vom psychisch angeknacksten Buben, weil er der Mutter entzogen wurde. Vom unbeschwerten Kind in Dänemark, wie es mit dem Vater spielt, singt, kichert, mault, am Strand und im Garten spazieren geht. Diese Videos des Vaters sahen alle im Gerichtssaal. Der IT-Techniker spielte die Szenen ein.

Der Richter ließ ihn gewähren, weil das Schicksal des Fünfjährigen emotional so aufrührt. “Ich habe selbst zwei Kinder.” Dabei ging es Mittwoch nur um den dramatischen Vorfall am 3. April 2012 vor dem Kindergarten in Graz: Kindesmutter Marion Weilharter schilderte dem Gericht: “Ein Mann hat mich gegen mein Auto gedrückt und an den Oberarmen festgehalten. Ich würde ihn sofort wieder erkennen, ich sehe dieses Gesicht jede Nacht. Ich sehe Oliver, ich sehe Thomas Sörensen.” Der Helfer des Vaters bleibt unbekannt.

“Kind traumatisiert”

“Oliver wurde von seinem Vater von hinten gepackt, er konnte sich nicht bewegen.” Sie habe nur noch geschrien und versucht, zu ihrem Sohn zu kommen. Psychotherapeut Walter Hoffmann sagte für die Mutter aus. “Es steht völlig außer Zweifel, dass Oliver durch die gewaltsame Trennung von der Mutter schwer traumatisiert und zerrissen ist”. Der Zeuge hat das Kind aber nie gesehen.

Der Angeklagte fuhr mit einem freundlichen Schreiben von Olivers Kindergartenpädagogen auf. “Oliver ist sehr schnell in seine alten Beziehungen zurückgekehrt … Er ist ein offenes, positives, fröhliches, initiatives Kind.”

Der Strafrichter befragte die Eltern über das Wohl des Kindes: “Gibt es einen Weg aus dieser verfahrenen Situation?” Beide hatten keine schlüssigen Antworten. “Nach dem, was Sörensen gemacht hat, sehe ich keine Lösung”, sagte die Mutter. “Es ist nicht in meinem Interesse, dass Oliver nur mit einem Elternteil aufwächst. Aber die Mutter blockt Versuche ab”, konterte der Vater.

Marion-Weilharter-Graz

Zivilrechtlich wird in Dänemark noch in zweiter Instanz über den Rückführungsantrag der Mutter entschieden: Das ist dann wohl auch das Finale im Tauziehen um Olivers Zukunft. Es sei denn, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht das anders.

Die Wiener Kinder- und Jugendanwältin Monika Pinterits plädiert für eine professionelle Unterstützung durch Mediatoren. Auch Besuchsrechtsregelungen seien machbar. “Ein Flug von Dänemark nach Österreich oder umgekehrt dauert nicht so lange.”

Chronologie der Ereignisse

Der Sorgerechtsstreit um Oliver dauert fast schon zwei Jahre. Heuer kurz vor Ostern hat er sich zugespitzt.

17. Juli 2010 Marion W. verlässt Dänemark und zieht mit Oliver nach Graz.

22. Oktober 2010 S. bekommt in Dänemark das Obsorgerecht.

18. April 2011 Der österreichische Oberste Gerichtshof verweigert S. die Anerkennung seiner Obsorge. In Österreich hat W. das Sorgerecht.

3. April 2012 Marion W. bringt Oliver in den Kindergarten in Graz-Eggenberg. Dort wartet bereits Thomas S. mit einem Begleiter: Sie schnappen Oliver und flüchten.

4. April 2012 Gegen S. wird ein europaweiter Haftbefehl erlassen. Das Fluchtauto wird gefunden.

5. April 2012 S. stellt sich den dänischen Behörden.

8. April 2012 Oliver darf erstmals mit seiner Mutter telefonieren.

11. April 2012 W. beantragt die Rückführung ihres Sohnes bei Gericht.

18. Juni 2012 Der EU-Haftbefehl gegen S. wird aufgehoben.

4. Juli 2012 Die Staatsanwaltschaft Graz bringt den Strafantrag gegen den Dänen ein.

4. bis 6. September 2012 Prozess am Bezirksgericht Helsingör in Dänemark.

25. September 2012 Prozess gegen S. wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung in Graz.

 

Follow our updates on Twitter and Facebook

profile pic.jpg

ABP World Group Risk Management

Contact us here: Mail

NOTE: We are always available 24/7

(646) 502-7443 United States

069 2547 2471 Germany

020 3239 0013 United Kingdom

01 442 9322 Ireland

031-753 83 77 Sweden

Kindesentziehung Graz – Fall Oliver: Vater vor Gericht erschienen


June 6, 2013

Source: Kurier.at

Däne ist in Graz wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung angeklagt.

Deutschland-kindentfuhrung

Der Vater des sechsjährigen Oliver ist am Donnerstag zu seinem Prozess im Grazer Straflandesgericht erschienen. Im Zusammenhang mit der Kindesentziehung im April 2012 hat die Staatsanwaltschaft den Dänen wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung angeklagt. Der Beschuldigte war bei beim vergangenen Termin vor zwei Monaten nicht erschienen, die Verhandlung musste damals vertagt werden.

Der 42-Jährige war bereits im September 2012 zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden, das Oberlandesgericht gab der Berufung allerdings statt und verfügte, dass neu verhandelt werden muss. Beim ersten Verhandlungstermin der Neuauflage erschien der Däne dann nicht, also vertagte Richter Stefan Koller.

Vater: “Habe in Österreich Obsorge”

Der Vater von Oliver zeigte sich in der Verhandlung erneut davon überzeugt, dass er rechtmäßig gehandelt habe, als er den Sechsjährigen von Graz nach Dänemark brachte. Eine Zeugin schilderte den Vorfall vor einem Kindergarten allerdings weniger harmlos als der Angeklagte: Sie habe “laute, panische Schreie” einer Frau vernommen und dann ein Auto wegrasen gesehen.

Die Anwältin der Mutter fragte den Angeklagten ganz konkret, nachdem er zuvor eher ausweichend geantwortet hatte: “Wer hat die Obsorge in Österreich?” “Ich”, kam es ohne Zögern vom Beschuldigten. “Wie kommen Sie darauf?”, hakte die Anwältin, die schon unzählige Male erklärt hatte, dass ihre Mandantin das alleinige Sorgerecht in Österreich innehabe, nach. “Weil die dänische Entscheidung nach meiner Rückkehr mit Oliver erneut bestätigt wurde, ich habe auch das internationale Sorgerecht”, war der Däne überzeugt. Von diesem “internationalen Sorgerecht” wusste außer ihm allerdings niemand etwas.

Als Zeugin wurde eine Frau befragt, die den Vorfall vor dem Kindergarten im April vorigen Jahres mitbekommen hatte. Sie schilderte, dass sie zunächst eine “zornige, sich wehrende Kinderstimme” vernommen habe, anschließend hörte sie “laute, panische Schreie” einer Frau. Dann sah sie noch ein Auto derart schnell wegfahren, dass sie zunächst an einen Autounfall mit Fahrerflucht gedacht habe.

Ein Urteil sollte planmäßig noch am selben Tag erfolgen.

Follow our updates on Twitter and Facebook

profile pic.jpg

ABP World Group Risk Management

Contact us here: Mail

NOTE: We are always available 24/7

(646) 502-7443 United States

069 2547 2471 Germany

020 3239 0013 United Kingdom

01 442 9322 Ireland

031-753 83 77 Sweden