Kindesentführung – wenn ein Elternteil das gemeinsame Kind ins Ausland entführt


Januari 2 , 2015

Immer wieder kommt es vor, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind entführt, sogar ins Ausland. Dabei ist es zum größten Teil die pure Verzweiflung, die ein Elternteil zu dieser Handlung veranlasst.

Kindesentführung Kind Kinder

Allerdings handelt es sich hier um eine Sorgerechtsverletzung und Straftat. Vor allem, wenn das alleinige Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bei dem „Entführer“ liegt. Elternteile, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, haben über den Aufenthaltsort des Kindes nämlich auch ebenso gemeinsam zu entscheiden, und zwar ganz gleich, bei welchem Elternteil das Kind auch tatsächlich lebt.

ABP World Group™ Kind Recovery Services können Sie durch diese schwierige Zeit zu helfen. Wir helfen Ihnen, Ihr Kind nach Hause bringen.

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internationalen Kindesentführung – Entführt Kinder


Angelika Werthmann zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte

 (Aussprache) – 19.11.

Er hat seine eigenen vier Kinder entführt, weil er ihnen ein besseres Leben bieten will. Das beschauliche niedersächsische Hermannsburg war dem Christen Axel H. nicht gut genug – in Afrika will er sich ein neues Leben aufbauen. Die Geschichte einer außergewöhnlichen Radikalisierung.

Der Weg nach Hermannsburg führt durch endlos scheinende Alleen, unter wuchtigen Baumkronen hindurch, durch die sich die Junisonne zwängt. Vorbei an Kartoffelfeldern, Klatschmohn, kleinen Fachwerkhäusern und großen Bauernhöfen. Provinz in ihren schönsten Farben. Auf besprühten Bettlaken werden Scheunen- und Schützenfeste angekündigt. Man könnte sagen: Hier ist die Welt noch in Ordnung. Oder wie die Leute in der Lüneburger Heide sagen: “Wenn die Welt untergeht, geh’ nach Hermannsburg, da hast du 20 Jahre Zeit, um dich darauf vorzubereiten.”

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Von den 8000 Einwohnern der Gemeinde sind schätzungsweise 90 Prozent getauft und noch in derKirche. Sie besuchen regelmäßig die Gottesdienste, an Feiertagen bleiben nur wenige Reihen in den Gotteshäusern frei. Die Scheidungsrate ist niedriger als im Bundesdurchschnitt, die Geburtenrate höher. Der Glauben ist in der Gemeinde fest verankert.

Axel H. reichte das nicht. Der 37-Jährige, in Hermannsburg geboren und aufgewachsen, gilt als christlicher Fundamentalist. Er wollte seine vier Kinder in einem strengeren Glauben erziehen, entführte die beiden Jungen und Mädchen am Ostersonntag, flog mit ihnen zuerst nach Ägypten, reiste dann in den Sudan. 70 Prozent der Bevölkerung sind dort muslimisch, Christen werden verfolgt, nur im Süden lebt eine streng religiöse christliche Minderheit. Nach Axel H. wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet.

Der Fall ist außergewöhnlich: Derzeit sind etwa 300 Kinder beim Bundeskriminalamt registriert, die von Vater oder Mutter ins Ausland entführt wurden. In allen Fällen ist das Zielland das Heimatland des jeweiligen Elternteils.

Außenminister Guido Westerwelle sagte am Freitag im südsudanesischen Dschuba, es gebe Hinweise, dass sich Axel H. inzwischen wieder in Ägypten befinde. Sein Amtskollege im Sudan, Ali Karti, habe ihm die volle Kooperation und Unterstützung der Behörden in dem Fall zugesagt.

Die Botschaft in Kairo sei eingeschaltet und stehe mit den dortigen Behörden in engem Kontakt, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes. Man bemühe sich darum, die Kinder zurückzuholen.

Zu Hause in Hermannsburg wohnen seine von ihm getrennt lebende Frau, Mutter der vier Kinder, und seine Eltern – tief verzweifelt und voller Angst um Jonas, 8, Benjamin, 6, Mirjam, 5, und Lisa, 4.

Hans-Heinrich Heine steht ihnen zur Seite. Er ist seit acht Jahren Pastor der Großen Kreuzkirche in der Mitte Hermannsburgs, einer selbständigen Gemeinde des Kirchenbezirks Niedersachsen-West. Ein freundlicher Mann, 39 Jahre alt, der aus der Region stammt und auch Plattdeutsch sprechen kann. Er sitzt in seinem Arbeitszimmer in einem ehrwürdigen Fachwerkhaus, umgeben von Büchern und Ordnern. Die meisten seiner Gemeindemitglieder kennt er persönlich, ihre Sorgen, ihre Nöte, ihren Kummer.

Axel H. verbietet Gottesdienst, Chor, Kindergarten

Seit Wochen kommen immer wieder Kinder zum Pfarrhaus, drücken den Klingelknopf auf der blau-weißen Porzellankachel, auf der “Heine” steht. Es sind Freunde und Schulkameraden von Jonas, Benjamin, Mirjam und Lisa. In ihren kleinen Händen halten sie Münzen aus ihren Sparschweinen oder einen Fünf-Euro-Schein. Sie wollen sich an der Spendenaktion beteiligen, die die Suche nach den Kindern finanziell unterstützen sollwww.grossekreuz.de.

Pastor Heine lernt das Ehepaar H. kennen, als es seinen ersten Sohn Jonas taufen will. Er ist es gewohnt, dass Eltern ihre Kinder segnen lassen, ohne diesen Anlass zu hinterfragen. Bereits beim Taufgespräch mit Katja und Axel H. fällt ihm daher auf, dass der Vater diesen Schritt sehr ernst nimmt, er viele theologische Fragen stellt, sich mit dem Thema Glaube und Gott intensiv beschäftigt hat.

Eineinhalb Jahre später soll Benjamin, der zweite Sohn, getauft werden. Axel H. hat sich verändert, seine Zweifel an der lutherischen Theologie sind noch größer geworden. “Man merkte bei ihm schon sehr deutliche Vorbehalte gegenüber der Kindtaufe”, erinnert sich Heine. Axel H. habe sich diskussionsfreudig gezeigt, nicht in unangenehmer Weise, aber hartnäckig. Benjamin wird trotzdem getauft.

Doch Axel H. kapselt sich ab, meidet den Gottesdienst. Wenn er in Kontakt tritt mit Pastor Heine, dann nur um intensive theologische Streitgespräche zu führen. Den anderen Kirchgängern wirft er Heuchelei vor.

Er schreibt Briefe, übt scharfe Kritik an der Kirche. Irgendwann antwortet ihm Heine nicht mehr. 2005 landet auf seinem Schreibtisch der schriftliche Kirchenaustritt des Familienvaters.

“Aus seiner Sicht war dieser Schritt nur die logische Konsequenz zum Ende der Debatte”, sagt Pastor Heine. “Axel H. hat sich mit der Kirche nicht mehr identifiziert. Jede Form von institutioneller Kirche war ihm ein Übel.” Seine beiden Töchter, die kurz hintereinander geboren werden, lässt er nicht mehr taufen, obwohl es ein Herzenswunsch seiner Ehefrau ist.

Wie kam er an die Pässe, Geburtsurkunden und Sparbücher?

Die Ehe beginnt zu kriseln. Axel H. entwickelt regelrechte Wahnvorstellungen, zitiert Bibelstellen, die er jedoch aus dem Kontext gerissen hat, und verbietet seinen Eltern, mit den Enkeln in den Kindergottesdienst zu gehen. Seiner Frau untersagt er, die Kinder in den Chor oder den evangelischen Kindergarten gehen zu lassen. Alles, was mit der Kirche zu tun hat, duldet er nicht. Katja H. fügt sich, sie will ihre Ehe retten.

Es gelingt ihr nicht. Im Jahr 2007 zieht Axel H. weg aus Hermannsburg, er verschwindet regelrecht von der Bildfläche, verliert seinen Job als Krankenpfleger. Aufgrund seiner fanatischen Tendenzen darf er seine Kinder nur unter Aufsicht eines Jugendamtsmitarbeiters sehen. Doch auch der kann nicht verhindern, dass er die Kinder verunsichert. Oft kehren sie regelrecht konfus zu ihrer Mutter zurück.

Axel H. hält sich mit Aushilfsjobs über Wasser, verbreitet seine radikalen Ansichten im Internet – und muss gleichzeitig den Plan geschmiedet haben, seine Kinder zu entführen. Teil des Plans muss gewesen sein, sich im Umgang mit den Kindern so zu verändern, dass bei Treffen keine Mitarbeiter des Jugendamtes mehr dabei sein müssen. Wie er das anstellte, dazu wollen die Ermittler nichts sagen.

Am Ostersonntag holt Axel H. seine Kinder zu einer Fahrradtour ab. Allein radelt er mit ihnen über die Felder zu einem Auto, fährt zum Flughafen Hannover und fliegt nach Ägypten.

Katja H. wird später sagen, sie habe ein merkwürdiges Gefühl gehabt, als er mit den Kindern losgefahren sei. Warum hat sie ihn fahren lassen? Wie kam er an die Pässe, die Geburtsurkunden, die Sparbücher?

“Katja hat sie ihm sicher nicht freiwillig gegeben”, sagt Pastor Heine. Auch die Ermittler vermuten, dass er die Papiere bereits bei Besuchen in der Vergangenheit heimlich an sich genommen, die Mutter das Fehlen jedoch nicht bemerkt hat.

Die Mutter wird rund um die Uhr von der Polizei betreut

Die Familie H. stammt aus Hermannsburg, ist seit Generationen integriert und engagiert. Die Entführung der vier Kinder macht in dem Ort schnell die Runde, die Anteilnahme ist enorm, die Hilflosigkeit enorm.

Pastor Heine ist selbst Vater dreier Kinder und doch sagt er: “Keiner von uns kann wirklich nachempfinden, was Katja gerade durchmacht. Und auch können wir ihr ihren Kummer nicht abnehmen.”

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Nach langem Zögern und nach ausführlichen Gesprächen mit den Ermittlern hat sich Katja H. entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen. Bei “sternTV” trat sie persönlich auf. “Nur die Hoffnung, meine Kinder wiederzusehen, hält mich aufrecht”, sagte sie dort und beschrieb ihre qualvollen Stunden der Verzweiflung. Wie ihre Kinder in Afrika wohl leben? Was sie essen? Wie sie an Trinkwasser kommen?

Katja H. wird von Polizeibeamten betreut, sucht Zuflucht bei Freunden und ihrer Familie, geht halbtags arbeiten, auch um sich abzulenken. “Sie ist jetzt an einem Punkt, wo sie Ruhe braucht. Sie kann nicht mehr”, sagt Pastor Heine.

“Bild”-Leser trafen Axel H. zufällig im Sudan, fotografierten die Kinder. Erst nach ihrer Rückkehr in Deutschland erfuhren sie von dem Fall. Katja H. hat es zur Kenntnis genommen, beruhigt hat sie eher die Nachricht, dass ihr Mann wieder in Ägypten sein soll.

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internationale Kindesentführungen


Tragischerweise hat internationale Kindesentführungen weltweit epidemische Ausmaße erreicht. Laut führenden Experten wird die Anzahl der interethnischen Ehen und Beziehungen ansteigen. Die Anzahl der Kinder, deren Eltern aus unterschiedlichen Nationalitäten und Religionen stammen, wird somit ebenfalls deutlich erhöht.

Was für alle Beziehungen gilt, wird es auch hier eine signifikante Zahl von Ehen oder Partnerschaften geben die in einer Trennung enden.

All zu oft, nach dem Zerfall einer Beziehung, wird ein Elternteil, gegen den willen des anderen Elternteils,  versuchen etwaige Kinder in ein Land, wo das Kind höchst wahrscheinlich nie gelebt hat, zu verschleppen. Dies wird als „Grenzüberschreitende elterliche Kindesentführung“ bezeichnet.

Obwohl es viele zivilrechtliche Rechtsbeihilfen für Eltern von entführten Kinder zu Verfügung stehen, sind große Hürden zu überwinden. In erster Linie den  Aufenthaltsort des Kindes zu ermitteln.

Leider ist der Großteil der Eltern die finanzielle Belastung zu hoch. Jedes Jahr werden zehntausende Kinder von Eltern entführt und viele von diesen kommen nie wieder nach Hause. ABP World Group widmet sich diesen Eltern und unterstützt diese mit Ortung, Rettung und Rückkehr der entführten Kinder.

Unsere Kompetenz und investigativen Fähigkeiten, kombiniert mit der Möglichkeit Personal zu den meisten Orten der Welt versenden zu können, bietet eine sichere und strategische Lösung um das zu schützen was Ihnen am wichtigsten ist: Ihr Kind.

Leider passiert es allzu oft, dass Kinder von ein Elternteil gekidnappt werden. Wir sind da, um Sie durch diese traumatische Zeit zu begleiten. Wir sind uns bewusst, dass eine Kindesentführung durch einen Elternteil sehr schwer zu lösen ist.  Durch den Einsatz von professionellen Agenten, mit deren Fähigkeiten und ihrem Knowhow welches notwendig ist, versuchen wir eine Lösung zu finden. Wir sind da, um Ihnen zu helfen.

ABP World Group´s erfolgreiche Strategie zur Zusammenführung beruht auf der Verwendung aller zur Verfügung stehenden Mitteln. Einige unserer Möglichkeiten sind:

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Elterliche Kindesentführung, Kindesmitnahme, Kindesentzug – Deutschland


Kindesentführung, Kindesmitnahme, Kindesentzug – die unterschiedlichen Begriffe sind der Versuch sprachlich zu unterscheiden zwischen einer Entführung durch einen fremden Täter – ein hochkrimineller Akt – und der Tat eines Elternteils, der im Zusammenhang mit familiären Krisen und Konflikten das gemeinsame Kind ins Ausland bringt. Die Begriffe Kindesentzug und Kindesmitnahme sollen die familiäre Dynamik im Hintergrund in das Blickfeld rücken. Allerdings ist und bleibt eine Kindesmitnahme oder ein Kindesentzug durch einen Elternteil zugleich eine Kindesentführung, die auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann

Wann liegt eine Kindesentführung vor?

Eine Kindesmitnahme ist eine Sorgerechtsverletzung. Sie liegt vor, wenn ein Elternteil, der nicht im Besitz der alleinigen elterlichen Sorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist, das gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland bringt. Gemeinsam sorgeberechtigte Elternteile müssen gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden, d.h. dass auch ein Elternteil der zwar im Besitz der elterlichen Sorge ist – aber eben gemeinsam mit dem anderen Elternteil – nicht das Recht hat, mit dem Kind seinen Aufenthaltsort ins Ausland zu verlegen, selbst wenn das Kind normalerweise bei ihm/ihr lebt. Es handelt sich im Übrigen auch um eine Kindesentführung, wenn ein Kind nach einem vereinbarten Besuch im Ausland nicht zurückgeschickt wird..

Wann kann es dazu kommen?

Ängste vor einer Kindesentführung oder die Drohung damit sind in fast allen binationalen Familien in Krisen und schwerwiegenden Konfliktsituationen anzutreffen. Die Spannbreite liegt zwischen panischer Angst und deutlicher Drohung bis hin zu ganz unterschwelligen, wagen Befürchtungen oder entsprechenden Andeutungen.
Erfahrungen zeigen, dass Ängste vor einer Kindesentführungen oder die Drohung damit vor allem in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftreten, zumeist im Vorfeld oder in einer akuten Trennungssituation, aber auch noch nach bereits lange zurückliegender Trennung. Hintergrund sind in der Regel eskalierte Konflikte und der Versuch über das Kind Druck auf den Partner auszuüben, um bestimmte Ziele zu erreichen, z.B. die Trennung zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. Auf Seiten eines ausländischen Elternteils kann aber auch das Gefühl, ausgegrenzt zu werden und in Deutschland nicht zu.

Published by: ABP World Group International Child Recovery Services

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