Elterliche Kindesentführung, Kindesmitnahme, Kindesentzug – Deutschland


Kindesentführung, Kindesmitnahme, Kindesentzug – die unterschiedlichen Begriffe sind der Versuch sprachlich zu unterscheiden zwischen einer Entführung durch einen fremden Täter – ein hochkrimineller Akt – und der Tat eines Elternteils, der im Zusammenhang mit familiären Krisen und Konflikten das gemeinsame Kind ins Ausland bringt. Die Begriffe Kindesentzug und Kindesmitnahme sollen die familiäre Dynamik im Hintergrund in das Blickfeld rücken. Allerdings ist und bleibt eine Kindesmitnahme oder ein Kindesentzug durch einen Elternteil zugleich eine Kindesentführung, die auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann

Wann liegt eine Kindesentführung vor?

Eine Kindesmitnahme ist eine Sorgerechtsverletzung. Sie liegt vor, wenn ein Elternteil, der nicht im Besitz der alleinigen elterlichen Sorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist, das gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland bringt. Gemeinsam sorgeberechtigte Elternteile müssen gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden, d.h. dass auch ein Elternteil der zwar im Besitz der elterlichen Sorge ist – aber eben gemeinsam mit dem anderen Elternteil – nicht das Recht hat, mit dem Kind seinen Aufenthaltsort ins Ausland zu verlegen, selbst wenn das Kind normalerweise bei ihm/ihr lebt. Es handelt sich im Übrigen auch um eine Kindesentführung, wenn ein Kind nach einem vereinbarten Besuch im Ausland nicht zurückgeschickt wird..

Wann kann es dazu kommen?

Ängste vor einer Kindesentführung oder die Drohung damit sind in fast allen binationalen Familien in Krisen und schwerwiegenden Konfliktsituationen anzutreffen. Die Spannbreite liegt zwischen panischer Angst und deutlicher Drohung bis hin zu ganz unterschwelligen, wagen Befürchtungen oder entsprechenden Andeutungen.
Erfahrungen zeigen, dass Ängste vor einer Kindesentführungen oder die Drohung damit vor allem in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftreten, zumeist im Vorfeld oder in einer akuten Trennungssituation, aber auch noch nach bereits lange zurückliegender Trennung. Hintergrund sind in der Regel eskalierte Konflikte und der Versuch über das Kind Druck auf den Partner auszuüben, um bestimmte Ziele zu erreichen, z.B. die Trennung zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. Auf Seiten eines ausländischen Elternteils kann aber auch das Gefühl, ausgegrenzt zu werden und in Deutschland nicht zu.

Published by: ABP World Group International Child Recovery Services

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One thought on “Elterliche Kindesentführung, Kindesmitnahme, Kindesentzug – Deutschland

  1. Der Artikel ist so in weiten Teilen nicht richtig. Insbesonders der Teil „ Wann liegt eine …. vor“ ist aus rechtlicher Sicht sehr bedenklich und pauschalisiert.

    Grundsätzlich kann das Aufenthaltsbestimmunsgrecht und das Sorgerecht getrennt voneinander entschieden werden. Somit müssen gemeinsam Sorgeberechtigte Elternteile nicht zwangsläufig auch gemeinsam über den Aufenthalt des Kindes entscheiden. Auch ist ein Umzug innerhalb der EU lt. aktueller Rechtsprechung keine Straftat, solange der Umgang nicht beeinträchtigt wird. Ausführliche Informationen findet man z.B. hier: http://www.kindesentzug24.com

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